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Erklärung zur Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Am 25. Mai 2018 trat die DS-GVO in Kraft und mit ihr eine große Unsicherheit bezüglich dieser Neuregelung des Datenschutzes.

Die EU DS-GVO (EU Datenschutz-Grundverordnung) ist ein neues Gesetz, welches die europaweite Neuregelung des Datenschutzes reguliert. Dabei geht es sowohl um die Verarbeitung personenbezogener Daten als auch um die Weitergabe von personenbezogenen Daten.

Im Kern hat die EU mit der DS-GVO alle Daten, die dazu dienen, Personen zu identifizieren, als „personenbezogene Daten" definiert. Darunter fällt ganz allgemein auch die Darstellung von Personen auf einer Website sowie das Teilen von Bildern im Netz.

Nach dem Verbotsprinzip der DSGVO benötigt daher beispielsweise der Betreiber einer Website für jede Verarbeitung personenbezogener Daten einen sogenannten Legitimationstatbestand. Art. 6 DS-GVO nennt daher verschiedene Erlaubnistatbestände, unter denen die Datenverarbeitung legitimiert werden kann. Nichtsdestotrotz ist die Rechtslage im Moment äußerst unklar rund um die Veröffentlichung von Fotos. Die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Veröffentlichung von Fotos haben insofern auch für unseren Verein „Apotheker für die Dritte Welt e.V." Fragen über die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung und Verbreitung von Foto- und Videoaufnahmen von Personen aufgeworfen.

Auch wenn sich die Rechtsprechung zum Verhältnis des Kunsturhebergesetzes (KUG) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geäußert hat, können die entwickelten Grundsätze nicht auf das Verhältnis zwischen der Datenschutz-Grundverordnung (DS0GVO) und dem KUG übertragen werden. Führende Juristen sind sich daher nicht einig, ob dem KUG ein eigener Anwendungsspielraum bleibt oder ob es vollständig von der DS-GVO verdrängt wird. Für sie entscheidend ist, ob der Gesetzgeber sogenannte „Öffnungsklauseln" nutzt, spezifische Regelungen zur Veröffentlichung und Verbreitung von Foto- und Videoaufnamen zu ermöglichen, denn entsprechend Art. 85 Abs. 2 DS0GVO sind nationale Regelungen für Datenverarbeitungen zu journalistischen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken möglich, sofern eine Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen zu diesen Zwecken erfolgt.

Da bis zu einer Klärung durch die Rechtsprechung Rechtsunsicherheit besteht, was die rechtlichen Vorgaben für die Veröffentlichung und Verbreitung von Fotos und damit personenbezogener Daten nach ART. 4 Nr. 1 DS0GVO betrifft, hat der Karlsruher Verein Apotheker für die Dritte Welt e.V. mit Beschluss zum Umgang mit der DS-GVO mit Ablauf der Übergangsfrist am 25.05.2018 seit dem Inkrafttreten der DS-GVO am 24. Mai 2016 beschlossen, relevante Teile unsere Website bis auf weiteres solange zu schließen, bis der Gesetzgeber seinen eigenen Regelungsspielraum unter der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) geregelt und damit Rechtssicherheit geschaffen hat.

Nicht nur Unternehmen und Behörden, sondern auch Vereine müssen die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz einhalten. Im Bereich des Datenschutzrechts genießt der gemeinnützige Verein weder besondere Vorteile noch eine bevorzugte Behandlung.

Auch wir präsentieren uns und das Vereinsleben im Internet. Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet ist jedoch nach der neuen DS-GVO durch den Verein grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung Betroffener und Beteiligter zulässig.

Auch für Vereine ändert sich mit Anwendbarkeit der DSGVO am 25. Mai 2018 wesentliches im Hinblick auf die Information der Mitglieder über die Datenverarbeitung: Die DSGVO statuiert diverse Informationspflichten des Datenverarbeiters gegenüber den Betroffenen, deren personenbezogene Daten erhoben oder verarbeitet werden. So ist der Betroffene z.B. über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung als auch über seine Rechte als Betroffener zu informieren. Vereine müssen ihre Prozesse bei der Datenerhebung entsprechend anpassen und den Vorgang der Informationserteilung dokumentieren.

Gerade auch „Apotheker für die Dritte Welt e.V." lebt von der Veröffentlichung von Fotos über ihre Projekte. Fotos, die nun nach der neuen DS-GVO Personen zeigen und damit personenbezogene Daten und Informationen zur Veröffentlichung bringen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Damit kann es auch bei einem gemeinnützigen Verein bei alltäglichen Handlungen im Vereinsgeschäft zu datenschutzrechtlichen Verstößen kommen. Diese können mit Anwendbarkeit der DSGVO am 25.05.2018 mit nicht unerheblichen Bußgeldern belegt werden. Daneben stehen sowohl Mitgliedern als auch Dritten im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes des Vereins gegen diesen u.a. Ansprüche auf Schadensersatz zu.

In ausschließlich ehrenamtlicher Funktion ist es uns derzeit unmöglich, vor dem Hintergrund der durch die DS-GVO eingetretenen Rechtsunsicherheit unsere Website in der gewohnten Weise fortzuführen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir für uns derzeit keine andere Möglichkeit sehen, Betroffene und Beteiligte vor unerwünschten Überraschungen im Zusammenhang mit den nun seit dem 25.05.2018 auch für Vereine verbindlich wirksam gewordenen Regelungen der DS-GVO, zu schützen. Auf der Basis unseres praktizierten Ehrenamtes lassen das die uns zur Verfügung stehenden Ressourcen derzeit nicht zu.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Herzlichen Dank!


Apotheker für die Dritte Welt e.V.
- Der Vorstand -

UNAPO